Das denken wir nicht, und das ist auch nicht der Fall. Ein Tierabdruck als solcher ist ein natürliches Symbol, von dem wegen zu geringer Schöpfungshöhe niemand behaupten kann, der Urheber zu sein. Deshalb kann in Bezug auf unsere Tatzenmarke auch nicht gesagt werden, dass das Symbol jemandem als Urheber gehöre und somit Urheberrechte geltend gemacht werden könnten.

Trotzdem kann man beliebige Formen, Symbole und Gebilde als Marke eintragen und schützen lassen, solange dies noch nicht durch jemand anderen getan wurde. Angefangen von drei Streifen, über einen angebissenen Apfel bis hin zu Sternen, schliesst dies auch Tierabdrücke wie unsere Tatze mit ein. So gesehen, sind wir nicht der Meinung, dass uns eine Tatze universell gehöre, sondern nur, dass wir in den für uns eingetragenen Waren- und Dienstleistungsbereichen das exklusive Recht haben, Produkte mit dem Symbol auszustatten und zu vermarkten.