Selbst in kritischen Fällen sind wir immer an einer einvernehmlichen Einigung interessiert und schreiben die betroffenen Personen oder Unternehmen vor der Einleitung rechtlicher Schritte immer erst an. Anwaltliche Hilfe ist erst der letzte Schritt, wenn sich die Gegenseite anwaltlicher Unterstützung bedient oder eine Einigung nicht mehr möglich erscheint. Wir steuern alle diese Prozesse selbst. Es gibt keine Generalaufträge an Anwälte, Verstösse zu suchen und ohne Absprache abzumahnen. Im Unternehmen ist eine Person für alle Markenrechtsfragen verantwortlich. Sie berichtet direkt an die Geschäftsführung. Dieses Vorgehen wird auch in der Bilanz der bisherigen, kritischen Markenrechtsfälle deutlich.

In der eher geringen Anzahl an Fällen, in denen eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden musste, ging es entweder um Auseinandersetzungen mit Unternehmen oder mit den Themen Plagiate und Domaingrabbing. Nahezu alle gerichtlichen Auseinandersetzungen der Vergangenheit gingen zugunsten von Jack Wolfskin aus (überwiegend sogar in vollem Umfang).